Leitfaden für Mietinteressenten
Schritt für Schritt eine Immobilie mieten
1) Auswahl der Eigenschaften
Für eine einfache Immobilienauswahl nutzen Sie unseren Immobilienfinder oder stellen Sie eine Anfrage und wir bieten Ihnen eine passende Immobilie an.
UNSER TIPP: Fragen Sie uns gerne nach den Details der Immobilie, am besten in einem persönlichen Gespräch.
2) Besichtigung der Immobilie
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin für die von Ihnen ausgewählte Immobilie.
UNSER TIPP: Vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin, damit Sie mehr Möglichkeiten zum Vergleich haben.
3) Vereinbaren Sie die Höhe der Miete
Verhandeln und vereinbaren Sie die Höhe der Miete und der Kaution für die Nebenkosten.
UNSER TIPP: Die Höhe der Betriebsmittelkaution ist variabel und hängt immer von der Anzahl der Personen ab, die die Wohnung mieten.
4) Buchung der Immobilie
Vorbereitung, Vereinbarung und Abschluss eines Reservierungsvertrages: Der Reservierungsvertrag wird in der Regel zwischen dem Mietinteressenten und unserem Unternehmen abgeschlossen.
UNSER TIPP: Der Buchungszeitraum ist immer individuell und hängt von den konkreten Umständen und der Vereinbarung zwischen den Parteien ab.
5) Zahlung der Reservierungsgebühr
Eine Reservierungsgebühr ist bei Abschluss der Reservierungsvereinbarung zu entrichten. Sie wird in der Regel bei Unterzeichnung des Buchungsvertrages in bar gezahlt, da sie nicht hoch ist und in der Regel 1 Monatsmiete inklusive Kaution entspricht.
UNSER TIPP: In den meisten Fällen erfolgt die Reservierung des Objekts unmittelbar nach der Besichtigung.
6) Mietvertrag
Nach der Zahlung der Reservierungskaution erstellen und senden wir Ihnen einen Mietvertragsentwurf zur Genehmigung, der dann unterzeichnet wird
UNSER TIPP: Die Bedingungen des Mietvertrages werden in der Regel vom Vermieter festgelegt und können grundsätzlich nicht geändert werden, entsprechen aber inhaltlich der gesetzlichen Regelung der Vermietung der Wohnung nach aktueller Gesetzgebung (z.B. dürfen Sie in den Räumlichkeiten einer Wohnung nicht rauchen, wenn der Eigentümer dies nicht wünscht und die Wohnung Nichtraucherwohnung ist).
7) Übergabe und Einzug
Nach Abschluss des Mietvertrages wird die Wohnung dem Mieter zur Nutzung übergeben. Anschließend findet der Einzug statt. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem der Stand der Verbrauchszähler und der Ist-Zustand der Wohnung und ihrer Einrichtung festgehalten werden.
UNSER TIPP: Prüfen Sie sorgfältig die Zählerstände sowie den Zustand und das Aussehen der Immobilie und ihrer Ausstattung. Am Ende des Vertrages findet eine Rückgabe statt, und an diesem Punkt kommt es am häufigsten zu Missverständnissen mit dem Vermieter über den Zustand der Wohnung. Beugen Sie Problemen vor - machen Sie Notizen oder, mit Zustimmung des Eigentümers, Fotos oder Videos.
7) Zahlung von Miete und Kaution
Die Miete wird normalerweise in bar auf das Konto des Eigentümers gezahlt, und zwar im Voraus für jeden Monat oder einen anderen vereinbarten Zahlungszeitraum. Zum Beispiel ist die Zahlung für Februar bis zum 25. Januar fällig. Für den März ist die Zahlung bis zum 25. Februar fällig, usw. Neben der Miete können Sie auch Kautionen für die mit der Nutzung der Wohnung verbundenen Nebenkosten zahlen. Die Kautionen werden Ihnen immer im folgenden Jahr zurückerstattet, und wenn Sie mit den Zahlungen für die erbrachten Leistungen im Rückstand sind, sind Sie verpflichtet, die Rückstände zu begleichen. Im Falle einer Überzahlung wird Ihnen der entsprechende Betrag zurückerstattet.
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UNSER TIPP: Miete und Kaution werden in der Regel zusammen in einer Summe gezahlt.
8) Kaution
Spätestens bei der Übergabe der Immobilie wird eine Kaution (Kaution genannt) an den Eigentümer gezahlt. Dabei handelt es sich um einen Betrag, aus dem der Eigentümer für sich selbst Geld entnehmen kann, z.B. für den Fall, dass Sie die Miete nicht zahlen (bitte zahlen Sie die Miete immer pünktlich). Ebenso kann die Kaution zur Begleichung von Schäden oder Reparaturen an der Immobilie verwendet werden.
UNSER TIPP: Ich erlebe es oft, dass Mietinteressenten denken, die Kaution sei de facto eine Zahlung für den letzten Monat des Vertrages - das ist sie NICHT. Es handelt sich um Gelder, die zur Deckung von Schäden und Kosten des Vermieters im Zusammenhang mit der Vermietung seiner Immobilie gedacht sind. Wenn alles gut geht und die Wohnung ohne Mängel an den Vermieter zurückgegeben wird, erhält der Mieter die Kaution zurück.
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9) Umschreibung von Verträgen - HOA, Strom, Gas etc.
Sie haben die Wohnung übergeben? Dann müssen Sie nur noch die Runde der Versorger und Dienstleister machen und fertig. Vergessen Sie nicht, sich an die Verwaltung der HOA zu wenden, um die Bewohnerregistrierung im Gebäude zu ändern.
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UNSER TIPP: Sie haben keine Zeit, sich um die einzelnen Versorger zu kümmern? Kein Problem, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter, wir helfen Ihnen gerne weiter.
10) Feiern
Sie sind fertig, es ist Zeit zu feiern!
UNSER TIPP: Denken Sie daran, dass Sie im Falle einer Mietwohnung nicht in der Position des Eigentümers sind... Laute Feiern werden von Ihren Nachbarn nicht gerne gesehen.